Steuertipps zum Jahresende 2022

Ronald Angeringer von der Angeringer Steuerberatung GmbH, Goldpartner der HSG, mit Tipps zum Jahresende.

Wir leben in herausfordernden Zeiten und so bleibt es spannend, welche Maßnahmen zum einen zur Konjunkturbelebung, Abfederung der Teuerung zum und welche Unterstützungen bei den exorbitant gestiegenen Energiekosten für welchen Empfängerkreis seitens der Regierung beschlossen werden.

Zum anderen empfiehlt es sich aufgrund der im Jahr 2022 zahlreichen neuen Regelungen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungs-Entlastungspakete rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen. Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltung genutzt? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

Das Ende der kalten Progression ist nun fix. Nachdem in einem ersten Schritt der Steuersatz für die beiden untersten Tarifstufen gesenkt wurde, werden ab 2023 die Grenzwerte für die Tarifstufen der Inflation angepasst und somit erhöht. Uns allen bleibt damit mehr Geld in der Börse!

Auch die Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen werden künftig automatisch an die Inflation angepasst.

Sofern Sie ein Unternehmen leiten, haben Sie sich sicher bereits beim Fördermanager der aws angemeldet, um für den Fall von Energiemehrkosten einen Energiekostenzuschuss zu erhalten. Um eine zielgerichtete Förderung sicherzustellen, ist für die Antragstellung mitunter die Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Der Antrag selbst ist innerhalb eines zugewiesenen Zeitraumes bei der aws (spätestens bis 28.2.2023) einzubringen.

Achten Sie bei Investitionen im Jahr 2022 darauf, dass auch eine sogenannte degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern möglich ist. Für die Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden können Sie eine beschleunigte Abschreibung geltend machen. Nicht vergessen sollte man auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages.

Halbjahresabschreibung, geringwertige Wirtschaftsgüter und die optimale Verarbeitung stiller Reserven bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens sollten bei der Besprechung Ihres Zwischenergebnisses vor dem Jahreswechsel mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens diskutiert werden.

Durch geschickte zeitliche Disposition über noch anfallende Erträge und Aufwendungen rund um den Jahreswechsel können Sie Ihre Steuerlast ebenso optimieren wie durch die Verrechnung etwaiger bestehender Verlustvorträge.

Bei Investitionen in klimafreundliche Wirtschaftsgüter kann es Sinn machen, diese erst im Jahr 2023 zu tätigen, da dafür ab dem 1.1.2023 ein Investitionsfreibetrag zusteht.

Sollten Sie Kleinunternehmer bzw. Einnahmen- Ausgabenrechner sein, sollten Sie die Möglichkeit der Pauschalierung nutzen.

Als Arbeitgeber könnten Sie gerade in Zeiten des Personalmangels Ihren Mitarbeitern (finanziell) Gutes tun und neben vielen anderen Möglichkeiten in diesem Jahr noch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Teuerungsprämie zur Auszahlung bringen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gerade jetzt unglaublich groß und ermöglichen wirkliche Vorteile, sofern Sie über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

Ein Tipp für Arbeitnehmer:

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit. Am 31.12.20222 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2017.

Ein Tipp für uns alle:

Eine Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2022 “ liegt bei uns auf und kann gerne unter office[at]angeringer.at  angefordert werden. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen und individuelle Beratung zur Verfügung.

Wir – das Team der Steuerberatung von Mag. Ronald Angeringer – wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Adventzeit und ein frohes Weihnachtsfest. Für das Jahr 2023 hoffen wir auf Gesundheit, privates Glück und beruflichen Erfolg für uns alle.

Alles Liebe und Gute!